Unser Friedhof - ein Ort der Stille

Der kleine Wettberger Friedhof „Im Dorfe“ ist nicht leicht zu finden. Er liegt versteckt hinter den Häusern. Von der Hauptstraße aus führt neben Hausnummer 72 ein rot gepflasterter Weg zum Eingang des Friedhofs hinab. Wer durch das unscheinbare hölzerne Tor tritt, findet sich in einer Oase der Ruhe wieder. Nur wenige Geräusche von den Straßen dringen bis hierher. So kann man ungestört die Ruhestätte seiner Lieben besuchen.
Die Anlage macht einen sehr gepflegten Eindruck – dank der regelmäßigen Pflegetätigkeit der Gartenbau und Grünpflege im Johanneshof. Auffällig ist die Vielfalt der Grabsteinformen. Alte erhaltenswerte Grabmale und traditionelle Steine sowie zahlreiche, in ihrer Form sehr eigenwillige, künstlerisch gestaltete Grabsteine wechseln sich ab. Der große Freiraum, den die Friedhofsverwaltung bei der Gestaltung der Grabmale gewährt, wirkt langweiliger Tristesse monotoner Grabreihen entgegen und trägt mit zum Charme dieses Friedhofs bei.

Eigentlich ist er zu klein für den großen Stadtteil. Doch gerade die Kleinheit des Friedhofs, der rundherum geschützt ist durch Hecken und alte Bruchsteinmauern, vermittelt ein Gefühl der Geborgenheit. Dieser Ort hilft einem zu glauben, dass unsere Toten behütet und geborgen sind in Gottes Hand. So ist es kein Wunder, dass dieser Friedhof bei den Wettbergern sehr beliebt und die Nachfrage nach Ruhestätten dort groß ist.

Bis 1999 gehörte er der Stadt Hannover, die bestrebt war, diesen für sie unrentablen Friedhof stillzulegen. Bestattungen wurden kaum noch vorgenommen. Auf Initiative einiger Wettberger Bürger, die sich damit nicht abfinden wollten, hat dann die Kirchengemeinde den Friedhof von der Stadt übernommen. Seitdem hat jeder, der Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde ist und in Wettbergen wohnt, ein Recht dort beigesetzt zu werden. (Genaueres regelt die Friedhofssatzung).

Vielfältige Bestattungsmöglichkeiten
Seit dem Jahr 2000 ist der kleine Friedhof „Im Dorfe“ wieder in den Händen der Wettberger Kirchengemeinde. Die Nachfrage nach Grabstätten an diesem Ort der Stille ist seit der Wiederinbetriebnahme durch die Kirchengemeinde ist groß -  die Belegungsmöglichkeiten sind an manchen Stellen ausgeschöpft.Für Erdbestattungen stehen  wenige Plätze zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es mit dem Kolumbarium, pflegefreien Rasengräbern und Urnendoppelgräbern vielfältige Grabformen, um sich bestatten zu lassen.

Neue Friedhofsordnung

Nachdem der Kirchenvorstand sowohl die neue Ordnung als auch die neue Gebührenordnung beraten und beschlossen hat und der Kirchenkreisvorstand und die Landeskirche ihre Genehmigung dazu erteilt haben, sind nun die neue Friedhofsordnung und Gebührenordnung am 13. März 2020 in Kraft getreten.

Was hat sich in der Friedhofsordnung geändert?


Pflegelose Urnengräber, Kolumbarium
Vor allem ist ein neuer Paragraph (§ 15 a) eingefügt worden: „Kolumbarium“ (Urnenhäuser). Darin werden pflegelose Urnenplätze vergeben. In jeder der Grabkammern können eine oder zwei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt wie bei den Urnengräbern 20 Jahre. In die Verschlussplatten der Grabkammern aus rötlichem Granit kann der Name, das Geburts- und das Sterbedatum eingraviert werden. Für die Beschriftung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich und trägt dafür die Kosten. Die Beschriftung kann bei einem der örtlichen Steinmetze in Auftrag gegeben werden, der sie vertieft ohne Ausmalung anfertigt, wobei er Vorgaben für den Schriftfeldrand einhalten muss.
Die Urnenhäuser ersetzen die bisher auf unserem Friedhof angebotenen pflegelosen Urnenrasengräber. Diese werden nicht mehr vergeben (§ 17, 4).

Blumenschmuck auf pflegelosen Urnenrasengräbern und an den Urnenhäusern
Auf einen Paragraphen der Friedhofsordnung, der sich nicht geändert hat, möchte ich noch einmal hinweisen. § 17, 1 betont, dass es zum Prinzip eines pflegelosen Grabes gehört, dass es nicht gestaltet werden muss, aber auch nicht gestaltet werden darf. Blumenschmuck, Vasen, Kerzen oder Figuren oder anderes dürfen auf der Grabstelle nicht abgestellt werden. Leider wird das immer wieder getan und erschwert den Friedhofsgärtnern enorm ihre Arbeit. Sie müssen erst abräumen, was auf den Gräbern steht oder liegt, bevor sie mit dem Rasenmähen anfangen können.
Auch vor den Urnenhäusern ist das Aufstellen von Vasen, Kerzen, Figuren und anderem nicht erlaubt. Außerdem würden die Gräber der untersten Reihe durch mitgebrachten Schmuck regelrecht zugestellt. Man versetze sich einmal in die Lage der Angehörigen, die ihre Lieben dort beigesetzt haben!
(Sicherlich wird aber wohl niemand etwas dagegen haben, wenn einmal eine einzelne Rose vor eins der Urnenhäuser oder auf eins der Rasengräber gelegt wird.)

Steingröße bei Urnenwahlgräbern
Auffällig ist die Vielfalt der Grabsteinformen auf unserem Friedhof. Alte erhaltenswerte Grabmale und traditionelle Steine sowie zahlreiche, in ihrer Form sehr eigenwillige, künstlerisch gestaltete Grabsteine wechseln  sich ab. Der große Freiraum, den die Friedhofsverwaltung bei der Gestaltung der Grabmale gewährt, wirkt langweiliger Tristesse monotoner Grabreihen entgegen und trägt mit zum Charme dieses Friedhofs bei.
Eine Einschränkung mussten wir allerdings bei den Urnenwahlgrabstätten mit Pflege ergänzen. Da diese Gräber sehr klein sind (80x80 cm), wirken zu große Grabsteine darauf unproportioniert. Deshalb ist ein Absatz 3 hinzugekommen, der die Größe des Steins einschließlich Sockel auf 50 cm in Höhe und Breite begrenzt.

Was hat sich in der Friedhofsgebührenordnung geändert?
Das Kirchenkreisamt hat mit einem Kalkulationsprogramm die Gebührensätze für alle Grabstättenarten auf unserem Friedhof durchgerechnet, um zu ermitteln, ob die erhobenen Gebühren auch die über die gesamte Ruhezeit anfallenden Kosten decken. Dabei ergab sich, dass die Gebühren für Erdgräber (sowohl Wahlgrabstätten als auch pflegelose Rasengräber) so bleiben können wie bisher. Anheben mussten wir aber die Gebühren für Urnengräber mit Pflege und für pflegelose Urnengräber. Auch die Gebührensätze für eine Bestattung wurden teilweise geändert.

Urnenwahlgrabstätten
Das Nutzungsrecht für eine Urnenwahlgrabstätte (einschließlich der Sandsteineinfassung) kostet nun für 20 Jahre Ruhezeit 1.400 Euro. Eine zweite Urne kann zusätzlich beigesetzt werden. Für die dann nötige Anpassung der Ruhezeit wieder auf 20 Jahre werden 70 Euro pro Jahr der Verlängerung berechnet.

Pflegelose Urnenwahlgrabstätten im Kolumbarium
Das Nutzungsrecht für eine Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium kostet nun für 20 Jahre Ruhezeit 1400 Euro (einschließlich Granit-Verschlussplatte). Eine zweite Urne kann auch hier zusätzlich beigesetzt werden. Für die dann nötige Anpassung der Ruhezeit wieder auf 20 Jahre werden 70 Euro pro Jahr der Verlängerung berechnet.

Bestattungsgebühren
Die Gebühren, die bei einer Beisetzung erhoben werden für das Ausheben und wieder Verfüllen des Grabes sowie für das Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde sind bei einer Erdbestattung mit 580 Euro gleichgeblieben. Die Gebühren bei einer Urnenbeisetzung wurden auf 150 Euro gesenkt. Für eine Urnenbeisetzung im Kolumbarium wird keine extra Beisetzungsgebühr berechnet.
Neu ist auch, dass eine Gebühr für die Nutzung unserer Kirche bei Trauerfeiern nicht mehr erhoben wird.
 

Ansprechpartner

Pastor Johannes Hagenah